In Boxen und Zwingern dürfen Hunde nicht ohne Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu einem anderen Hund gehalten werden.
Hunde müssen mehrmals täglich im Freien entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. So können sie laufen, sich versäubern, Hunde treffen und mit ihrer feinen Nase „lesen“, wer sich vor ihnen im Revier aufgehalten hat.
Solche Texte findet man natürlich online im Internet.... Wichtig dabei ist jedoch, das auch du dir Gedanken über den Zustand des Hundes machst. Am besten liest man dazu das Gesetz über das Halten von Hunden.
In diesem Beitrag geht es mir jedoch darum, dich selber mal zu fragen, wie die rechtlichen Grundlagen für unsere lieben Vierbeiner eigentlich geregelt sind. Was muss man wissen oder auch beachten? Ich habe mich der Sage angenommen und eine Zusammenfassung ausgearbeitet:
-
Anmeldung bei Animal Identity Service (ANIS):
Die traditionelle Hundemarke ist seit anfangs Januar 2007 nicht mehr relevant. Die Hunde werden neuerdings jeweils mit einem Chip versehen - dadurch sind alle Hunde einheitlich erkennbar. Dies dient zum Beispiel bei einer Identifizierung, bei einem Hundebiss (welcher gemeldet werden muss) oder bei einem Diebstahl. In dieser Datenbank werden natürlich alle Hunde hinterlegt und wichtig dabei ist, dass man Adressänderungen oder sonstige Änderungen bezüglich dem Zustand des Tieres (zb verstorben) bei der Animal Identity Service (ANIS) meldet. Hunde, welche bei einem Züchter gekauft werden, werden grundsätzlich nur gechipt abgegeben.
-
Versicherung:
In den meisten Kantonen kann man grundsätzlich selber entscheiden, ob man für deinem geliebten Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung abschliessen möchte. Am besten klärt man dies direkt bei der entsprechenden Versicherung oder bei der zuständigen Gemeinde ab - sicher ist sicher.
Wir haben und dafür entschieden, dass wir eine Haftpflichtversicherung für unseren Hund abschliessen.
-
Ausbildungsanforderungen für Hundehalter / Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis ist je nach Gemeinde obligatorisch. Hundehalter, welche sich zum Ersten Mal einen Hund anschaffen, müssen vorgängig einen Theoriekurs absolvieren. Wenn Du aber schon einen Hund hast oder hattest, dann erübrigt sich das. Im Theoriekurs lernst Du wichtige Punkte zum Thema Fütterung, Sicherheit im Alltag und den richtigen Umgang mit deinem Neuankömmling.
Den praktischen Teil dieser Ausbildung muss man mit jedem neuen Hund absolvieren. Sobald man diesen Kurs absolviert hat, erhält man eine Bestätigung (siehe Bild).
-
Listenhunde:
Erkundige Dich am besten bei der Gemeinde und frage nach den Bestimmungen und welche Rassen erlaubt sind.
Das entsprechende Gesetz über das Halten von Hunden (RB 641.2) des Kantons Thurgau findet man gleich hier.
Dateiquellen: www.blv.admin.ch
Kommentar schreiben